Finanzberatung Uwe Kramer

Rechtsanspruch

Arbeitnehmer haben Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung

Durch betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der "Rente vom Chef" - in vielen Fällen mit staatlicher Förderung.

Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente. Durch umfangreiche Reformen ist die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden.

Im Gegensatz zu allen staatlich geförderten Produkten (Riester, Rürup, etc.) besteht bei der Betriebsrente das sogenannte Kapitalwahlrecht.

Der Arbeitnehmer entscheidet zum Ende der Sparzeit, ob er das angesparte Kapital in Form einer einmaligen Auszahlung oder in Form einer lebenslangen Rente erhalten möchte. Auch ein Mix aus Beidem ist möglich.

Dabei hat der Gesetzgeber verfügt, dass dem Arbeitnehmer das Kapital ab dem 62. Lebensjahr zur Verfügung steht, unabhängig davon, ab wann die gesetzliche Rente mit den Leistungen beginnt. Je nach Vereinbarung kann das Kapital spätestens bis zum 70. Lebensjahr des Sparers abgerufen werden.