Finanzberatung Uwe Kramer

Informationen für Arbeitnehmer

Informationen für den Arbeitnehmer

Zusätzliche Alters­vorsorge muss sein, denn die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter.

Neben der privaten Alters­vorsorge beispielsweise durch eine Riester-Rente kann die betriebliche Altersversorgung die staatlichen Rentenleistungen sinnvoll ergänzen - in vielen Fällen sogar mit staatlicher Förderung.

Ihr Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist in Ihrem Auftrag Vertragspartner des Finanzdienstleisters, der die betriebliche Vorsorge übernimmt. Als Arbeitnehmer haben Sie ein gesetzliches Recht auf betriebliche Alters­vorsorge aus Entgeltumwandlung - es wird also ein Teil Ihres Gehalts für Ihre betriebliche Vorsorge verwendet.

Viele Arbeitgeber beteiligen sich auch selbst finanziell, in einigen Branchen haben sich die Unternehmen sogar tarifvertraglich verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten zu zahlen.


Die Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung sind sicher

Bei Elternzeiten oder längerer Krankheit können Sie Ihre betriebliche Vorsorge aus eigenen Mitteln weiterführen - damit sollen Versorgungslücken vermieden werden. Das bei einem früheren Arbeitgeber erworbene Vorsorgekapital können Sie im Regelfall zum neuen Chef mitnehmen. Ihre betrieblichen Versorgungsansprüche sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und gehen auch bei einem möglichen Konkurs des Arbeitgebers nicht verloren.