Finanzberatung Uwe Kramer

Fakten zur Betriebsrente

Historie der Betriebsrente

Bereits seit ca. 170 Jahren setzten Unternehmen in Deutschland die Betriebsrente ein und steigern so das Alterseinkommen ihrer Arbeitnehmer auf ein Niveau über der Harz IV Grenze und wirken so der Altersarmut wirksam entgegen.

Erst in den 1960er bis 1980er Jahren wurde die Betriebsrente vernachlässigt, weil man der Meinung war, die Gesetzliche Rente würde ausreichen, um die Arbeitnehmer in Deutschland ausreichend zu versorgen.

Ein Irrglaube mit unabsehbaren und fatalen Folgen.


Die aktuelle Lage

Heute gelingt das bei einem Verhältnis von drei Beitragszahlern zu einem Rentner so gerade noch. Aber schon im Jahr 2030, so schätzen die Experten, wird jeder Beitragszahler einen Rentner zu versorgen haben.

Diese Entwicklung hat die Bundesregierung bereits am Anfang des neuen Jahrtausends veranlasst, die bewährten Instrumente von früher wieder attraktiver zu gestalten, um Sparanreize durch staatliche Förderung und gesetzlich verankerte Sicherheit zu bieten.

Seit dem Jahr 2002 ist die Betriebsrente gesetzlich neu gestaltet und attraktiver denn je. Je nach Einkommen, Steuerklasse und Familienstand sind 70% bis über 130% Förderquote Realität. Durchschnittlich erhält ein Arbeitnehmer für jeden Euro den er einspart, einen Euro vom Staat geschenkt, so dass beide Euro direkt auf dem Spartopf der Betriebsrente landen und vom ersten Tag an sicher und garantiert sind.

Rechnet man dann noch die übliche Rendite für sichere Kapitalanlagen hinzu, erscheint die Höhe der Gesamtrendite eher unglaubwürdig und grotesk. Kein anderer Sparplan, gefördert oder nicht, ist auch nur annähernd so lukrativ und so sicher wie die Betriebsrente für deutsche Arbeitnehmer.


Das Betriebsrentengesetz

Gemäß §1a Betriebsrentengesetz von 2002 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, in eine Betriebsrente einzuzahlen. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung kann vom Arbeitnehmer staatlich gefördert eingespart werden.

Im Jahr 2014 sind das maximal 238 € monatlich oder 2.856 € jährlich.
Dabei kann der Sparer selbst entscheiden, wieviel monatlich für später zurückgelegt werden soll.
Die Beiträge sind also frei wählbar und jederzeit veränderbar zwischen 0 € und 238 € im Monat.

Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur umfassenden Beratung der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber übertragen.
In der täglichen Praxis sind die meisten Arbeitgeber damit aber völlig überfordert.